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STRATEGIE VON GDYNIA FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT




1. EINLEITUNG

Trotz seiner kurzen Geschichte, doch dank seiner geopolitischen Lage und der Dynamik, welche Gdynia seit Anbeginn prägen, sowie dank seiner Offenheit, besitzt Gdynia eine lange Tradition in schwesterlichen Beziehungen mit vielen Partnern. Die internationale Zusammenarbeit der Stadt nimmt eine wichtige Rolle ein. Genau aus diesem Grund erhielt Gdynia als Anerkennung seines internationalen Engagements viele europäische Preise, darunter die Goldenen Sterne der Partnerschaft, die Ehrenfahne und die Ehrenplakette des Europarates sowie den prestigereichsten Preis, den Europapreis.

„Strategie von Gdynia für internationale Zusammenarbeit", die Grundsätze der Außenpolitik der Republik Polen und die Ziele und Aufgaben internationaler Zusammenarbeit der Woiwodschaft Pommern respektierend, hat zum Ziel, die Prioritäten, den Bereich und die Prinzipien internationaler Zusammenarbeit für die kommenden Jahre zu definieren. Die Realisierung der in der Strategie niedergeschriebenen Annahmen ist die nächste Etappe im Prozess der Festigung der Position Gdynias auf internationaler Bühne sowie in den europäischen Strukturen, und ist gleich ein Beweis für die Offenheit unserer Stadt.


2. PRIORITÄTEN INTERNATIONALER ZUSAMMENARBEIT

Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern sind die nachfolgenden Prioritäten internationaler Zusammenarbeit der Stadt Gdynia zu berücksichtigen. Sie gehen mit den Annahmen der „Entwicklungsstrategie für Gdynia" einher und unterliegen einer zyklischen Verifikation und Aktualisierung:

a. Streben nach der Zusprechung einer führenden Rolle Gdynias in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in Europa, und besonders in der Ostseeregion.
b. Aktive Teilnahme Gdynias an Vorhaben, Initiativen und Kampagnen der EU und des Europarates.
c. Verwendung von EU-Mitteln oder anderen Fördermitteln zur Realisierung der mit den Prioritäten der „Entwicklungsstrategie für Gdynia" einhergehenden Projekte.
d. Erschaffung von Voraussetzungen, die einen internationalen Wirtschaftsausstausch anregen sowie die Unterbringung von neuen und bereits bestehenden ausländischen Investitionen fördern.
e. Förderung Gdynias und seines Potenzials auf internationaler Bühne im Bereich Innovationen, neue Technologien und Design.
f. Unterstützung und Stimulierung der Entwicklung eines ausgeglichenen ÖPNV sowie das Ausbauen der Verkehrsinfrastruktur (zu Wasser, Land und Luft) in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern.
g. Einführung der Politik der ausgeglichenen Stadtentwicklung bei gleichzeitigem Umweltschutz sowie das Aufnehmen von Tätigkeiten auf lokaler und internationaler Ebene, um dem Klimawandel entgegenzuwirken.
h. Vermarktung und Entwicklung des Tourismus sowie der Seetraditionen Gdynias auf internationaler Bühne.
i. Unterstützung von Initiativen, die zur besseren Integration der europäischen Völker beitragen, z.B. durch die Teilnahme an Schüleraustauschprogrammen sowie Kultur- und Sportinitiativen, die auf dem Gebiet von Gdynia oder in Partner- bzw. befreundeten Städten organisiert werden.
j. Stärkung und Förderung des Prozesses des Baues lokaler Demokratie und der Idee der Bürgergesellschaft, insbesondere in den hinter der Ostgrenze der EU liegenden Ländern u.a. mithilfe der Durchführung von Projekten, der Organisation von Studienbesuchen
und Praktiken.
k. Förderung von Gesundheits- und Gesellschaftsinitiativen, die in Zusammenarbeit mit Partnerstädten realisiert werden und dadurch die aktive Unterstützung der Integrierung von Behinderten und Senioren sowie das Entgegenwirken ihrer Isolation.
l. Engagement von regionalen Wirtschafts-, Kultur- und Wissenschatseinrichtungen, Universitäten und Schulen sowie von Nichtregierungsorganisationen für die internationale Zusammenarbeit der Stadt Gdynia.
m. Austausch von Erfahrungen, Initiieren und Realisieren gemeinsamer Unternehmungen und Projekte auf dem Forum internationaler Organisationen, in denen Gdynia Mitglied ist.


3. RICHTUNGEN INTERNATIONALER ZUSAMMENARBEIT

Die oben definierten Prioritäten internationaler Zusammenarbeit determinieren die folgenden Richtungen der internationalen Tätigkeiten Gdynias:
a. Ostseeregion sog. Baltisches Europa - Die Auswahl ist durch die geografische Lage Gdynias sowie durch die dynamische Entwicklung wirtschaftlicher, ökologischer und touristischer Zusammenarbeit zwischen den zum Baltischen Europa zugehörigen Ländern bedingt. Die Gründung des Baltischen Kreises von Partnerstädten Gdynias im Jahre 2001 sowie der Zugang zu EU-Fördermitteln für die Realisierung pro-baltischer Projekte unterstreichen, dass diese Richtung der Zusammenarbeit einen Vorrang hat.
b. Europäische Union - Die Zusammenarbeit mit weiteren EU-Mitgliedsstaaten ist durch die Realisierung gemeinsamer EU-Politik sowie durch die Möglichkeit der Realisierung gemeinsamer Projekte mit Hilfe von EU-Zuschüssen bedingt.
c. Weitere Länder Europas (im Besonderen die östlich der EU-Grenze gelegenen Länder) - Über die Bedeutung dieser Zusammenarbeit entscheiden u. a. die durch die Hilfefonds der EU entstandenen Möglichkeiten sowie die bisherigen und potentiellen Wirtschaftskontakte zwischen unseren Ländern. Darüber hinaus bringt die Zusammenarbeit mit den östlichen Ländern Europas Gdynia in die Rolle eines Experten, der bereit ist, sein Wissen über die Schaffung einer lokalen Demokratie und einer Bürgergesellschaft zu teilen.
d. Nordamerika (im Besonderen die U.S.A. und Kanada) - Die Auswahl dieser Richtung der internationalen Zusammenarbeit ist determiniert durch die Möglichkeit der Ausnutzung der amerikanischen Erfahrungen und durch starke polnische und kaschubische Präsenzen in den U.S.A., die sehr oft ein Katalysator für bilaterale Unternehmungen sind.
e. Asien - Die Zusammenarbeit mit asiatischen Partnern, besonders mit China, ist durch die vieljährige Erfahrung Gdynias im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit chinesischen Partnern bedingt.
f. Sonstige geografische Richtungen (Südamerika, Australien und Afrika) - Im Falle eines Angebots über die Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einem Partner der o.g. Kontinente wird es jeweils in einer breiten Konsultation der Bevölkerung und Wirtschaft erörtert.

4. ARTEN INTERNATIONALER ZUSAMMENARBEIT

Gdynia, als eine auf internationaler Ebene aktiv handelnde Stadt, ist in vielen Unternehmungen und Initiativen mit überregionalem und allgemeineuropäischem Charakter engagiert. In diesem Zusammenhang erhält die Stadt regelmäßig Anfragen zur Aufnahme internationaler Beziehungen mit neuen Partnern.

Mit dem Ziel, die Prinzipien und Formen der internationalen Aktivitäten der Stadt zu präzisieren, lässt sich die internationale Zusammenarbeit Gdynias wie folgt klassifizieren:


I. BILATERALE ZUSAMMENARBEIT:
a. Zusammenarbeit von Partnerstädten - Die Grundlage für eine Zusammenarbeit sind enge Bindungen, die Gdynia mit ihren Partnerstädten hat, die aus der Ähnlichkeit von Wirtschaft, vorteilhafter geografischer Lage oder gemeinsamer Geschichte und Vergangenheit resultieren. Gemeinsame Unternehmungen werden auf Grundlage eines Vertrages für Zusammenarbeit von Partnerstädten realisiert, welcher vorher durch den Stadtrat von Gdynia bestätigt werden muss. Solch ein Vertrag darf nur mit einer Stadt im jeweiligen Land geschlossen werden und hat unbefristete Gültigkeit.
b. Zusammenarbeit mit befreundeten Städten - Sie wird mit einem Partner geführt, der nicht alle Kriterien für die Zusammenarbeit von Partnerstädten erfüllt, aber dennoch über ein Potential verfügt, welches die Realisierung gemeinsamer Tätigkeiten ermöglicht, bloß im kleineren Umfang, als das der Fall bei der Zusammenarbeit von Partnerstädten ist. Die Formalisierung solcher Beziehungen wird durch das Abschließen eines Vertrages über die Zusammenarbeit von befreundeten Städten erreicht, welcher vorher durch den Stadtrat von Gdynia angenommen werden muss. Solch ein Vertrag darf mit mehreren Städten eines Landes geschlossen werden und ist zeitlich befristet.
c. Branchenzusammenarbeit - Die Grundlage für die Knüpfung der Partnerschaft ist das gemeinsame Hinarbeiten auf ein genau bestimmtes Ziel, z.B. der Wille, ein gemeinsames Projekt (z.B. durch Zuschüsse der EU u. dgl.) oder eine andere Unternehmung im Interesse Gdynias zu realisieren. Das Zustandekommen einer solchen Zusammenarbeit erfolgt im Wege des Unterzeichnens einer Absichtserklärung oder eines Partnerschaftsvertrages, die zwecks der Realisierung einer konkreten Unternehmung abgeschlossen werden. Diese Urkunden dürfen mit mehr als einer Stadt eines Landes unterzeichnet werden und sie werden für eine befristete Zeit abgeschlossen.

II. MULTILATERALE ZUSAMMENARBEIT:
d. Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Organisationen - Sie gibt die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf vielen Gebieten mit verschiedenen Partnern, welche ähnliche Prioritäten, z.B. die Entwicklung der Ostsee u. dgl., haben. Die formelle Grundlage einer solchen Zusammenarbeit ist die Mitgliedserklärung, die durch die Behörden von Gdynia unterzeichnet wird, nach vorheriger Akzeptanz des Stadtrates von Gdynia.

5. ZUSAMMENARBEIT VON PARTNERSTÄDTEN

Die bisherigen Erfahrungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zeigen, dass bei der Knüpfung einer Zusammenarbeit die Ähnlichkeiten zwischen den Partnern wichtig sind, welche sich anhand einiger Kriterien beschreiben lassen. Gemeinsame, Gdynia und seine potentielle Partnerstadt charakterisierende, Eigenschaften wirken sich auf die Art der Unternehmungen beider Städte aus, und damit einhergehend auf die Effektivität und das Ausmaß der Ergebnisse einer bilateralen Zusammenarbeit.

Zu den Kriterien, die die Auswahl eines gegebenen Partners zur Partnerstadt von Gdynia prädestinieren, gehören:
a. Geografische Lage - Die geografische Nachbarschaft/Nähe ist ohne Zweifel ein Intensivierungsfaktor der bilateralen Zusammenarbeit, da sie nicht nur die interpersonellen Kontakte erleichtert, sondern auch die Übereinstimmung der Prioritäten und Initiativen beider Städte beeinflusst. Im Fall der Wahl eines bedeutend weit weg von Gdynia gelegenen Partners ist es wichtig, dass dieser über günstige Anbindungen verfügt, welche die Reisedauer aus Gdynia bedeutend minimalisieren.
b. Rechtsstatus - Wichtig ist, dass der ausländische Partner, mit dem Gdynia einen Vertrag über die Zusammenarbeit von Partnerstädten abzuschließen beabsichtigt, ein Äquivalent der territorialen Selbstverwaltungseinheit ist. Ein ähnlicher Status des Partners kann sich ebenfalls positiv auf die Art und Form der geführten Zusammenarbeit auswirken.
c. Größe - Wichtig ist, dass die Stadt, mit der Gdynia eine Zusammenarbeit beabsichtigt, eine ähnliche Einwohnerzahl hat. Im Fall einer Stadt, die in Bezug auf die Bevölkerung bedeutend kleiner bzw. größer als Gdynia ist, wird das Verhältnis der Einwohnerzahl zur Gesamtbevölkerung des Landes, in dem diese Stadt liegt, berücksichtigt.
d. Wirtschaftsprofil - Eine ähnliche Wirtschaft (z.B. Seewirtschaft, Handel und Dienstleistungen) ist ein weiterer, die Effektivität der bilateralen Zusammenarbeit, beeinflussender Faktor.
e. Bildungsprofil - Das Arbeiten von Bildungseinrichtungen und -institutionen erweitert zusätzlich das Gebiet der Zusammenarbeit potenziell dazu beitragend, die Form der Zusammenarbeit zu erweitern und zu differenzieren.
f. Kultur- und Sportprofil - Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Galerien u. dgl.) sowie von Sportzentren (Sportvereine, Sporteinrichtungen u. dgl.) schafft weitere Perspektiven einer bilateralen Zusammenarbeit.
g. Vorhandensein von Auslandspolen - Vertreter von Auslandspolen sind meistens die effektivste Antriebskraft bei der Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit und ihr Engagement überträgt sich auf konkrete beiderseitige Unternehmungen und Initiativen.

Geregelt ist die Zusammenarbeit von Partnerstädten durch die Beschlüsse des Vertrages. Dieser Vertrag ist der wichtigste Rechtsakt, der die bilateralen Kontakte formalisiert. Der Vertrag über die Zusammenarbeit von Partnerstädten muss dementsprechend die Gebiete enthalten, auf denen die beiden Seiten zusammenarbeiten und gemeinsame Unternehmungen und Projekte realisieren werden. Gleichzeitig, neben dem Vertrag, lohnt es sich, zyklische Programme der Zusammenarbeit auszuarbeiten, die die sich ändernden Tendenzen und Richtungen der Politik und Wirtschaft berücksichtigen würden, die gemeinsamen Beziehungen bedingen und damit gleichzeitig die Aktivitäten und Initiativen beschreiben würden, welche die Städte in einem vorgegebenen Zeitraum zu realisieren beabsichtigen.

Der Vertrag über die Zusammenarbeit von Partnerstädten kann nur mit einer Stadt des jeweiligen Landes unterschrieben werden. Das Unterzeichnen eines solchen Vertrages mit mehreren Städten, die das jeweilige Land vertreten, würde die Einzigartigkeit der Verhältnisse und die Gründe, für die sie initiiert wurden, in Frage stellen.
Der Vertrag über die Zusammenarbeit von Partnerstädten wird unbefristet abgeschlossen. Bevor dieser Vertrag abgeschlossen wird, dürfen vorher andere befristete Verträge geschlossen werden, z.B. ein Vertrag über die Zusammenarbeit von befreundeten Städten.


6. ZUSAMMENARBEIT VON BEFREUNDETEN STÄDTEN

Die Zusammenarbeit von befreundeten Städten ist eine Zwischenetappe von bilateralen Kontakten zwischen einer Branchenpartnerschaft und einer Zusammenarbeit von Partnerstädten. Der Begriff einer befreundeten Stadt bedeutet einen ausländischen Partner, der, obwohl er nicht alle Kriterien für eine Partnerstadt erfüllt, jedoch über ein Potential verfügt, das ihm erlaubt, viele gemeinsame Vorhaben zu realisieren. Diese sind in einem kleineren Umfang realisierbar als das der Fall bei einer Partnerstadt ist, sind aber dafür komplexer als Aktivitäten im Rahmen einer Branchenpartnerschaft.

Die Formalisierung einer solchen Beziehung erfolgt auf dem Weg der Unterzeichnung eines Vertrages über die Zusammenarbeit von befreundeten Städten, welche zuvor von dem Stadtrat angenommen werden muss. Es ist ratsam, dem abgeschlossenen Vertrag ein Programm der Zusammenarbeit hinzuzufügen, das die Gebiete gemeinsamer Tätigkeiten und Vorhaben beinhaltet, welche die beiden Städte zu realisieren vorhaben.

Die Anzahl von Vertragsabschlüssen über die Zusammenarbeit von befreundeten Städten des jeweiligen Landes ist nicht beschränkt. Solch ein Vertrag darf also mit mehr als nur einer Stadt des jeweiligen Landes unterzeichnet werden und ist zeitlich befristet.

Darüber hinaus bildet ein Vertrag über die Zusammenarbeit von befreundeten Städten eine Etappe bei der Formalisierung der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partner auf dem Prinzip von Partnerstädten. Nach der Erkundung über das Wirtschafts-, Kultur-, und Tourismuspotential etc. des ausländischen Partners sowie nach Festsetzung der Ebene der bilateralen Zusammenarbeit und nach Erhalt der Zustimmung des Stadtrates kommt es zu einem zeitlich begrenzten (auf mindestens zwei Jahre) Abschluss des Vertrags über die Zusammenarbeit von befreundeten Städten. Es ist empfehlenswert, dem abgeschlossenen Vertrag ein Programm der Zusammenarbeit für die Vertragsfrist hinzuzufügen, sodass es später möglich ist, eine bessere Evaluation der gemeinsamen Kontakte durchzuführen. Im Fall einer positiven Bewertung nach Ablauf der Vertragsfrist, wird ein Vertrag über die Zusammenarbeit von Partnerstädten geschlossen, dieses Mal ist das Dokument jedoch zeitlich unbefristet.


7. BRANCHENPARTNERSCHAFT

Durch die geopolitische Lage ist Gdynia prädestiniert, die Rolle einer Brücke zwischen west- und osteuropäischen Ländern einzunehmen und es bietet einen günstigen Ort für Zusammenkünfte an der Ostsee.

Diese einzigartige Rolle Gdynias sowie der dynamische Prozess der EU-Erweiterung und die zunehmende Globalisierung führen dazu, dass ein Bedarf an der Intensivierung und Erweiterung von internationalen Kontakten über die traditionelle Zusammenarbeit von Partnerstädten hinaus besteht.

Eine interessante Lösung kann eine Branchenpartnerschaft sein, welche die Realisierung eines konkreten Projektes zum Ziel hat. Über die Teilnahme Gdynias an internationalen Vorhaben oder multilateralen Projekten (z.B. mitfinanziert durch EU-Mittel oder durch andere Hilfefonds) entscheidet der lokale und überregional fließende Nutzen aus den im Projekt beschriebenen Aktivitäten.

Eine solche Zusammenarbeit wird mittels der Unterzeichnung einer Absichtserklärung oder eines Partnervertrags durch die am Projekt teilnehmenden Städte bestätigt. Die Dokumente werden zwecks Realisierung konkreter Unternehmungen abgeschlossen. Diese Unterlagen können, im Gegensatz zu Verträgen über die Zusammenarbeit von Partnerstädten, von mehr als nur einer Stadt des jeweiligen Landes unterzeichnet werden und sind auf die Dauer der Realisierung des Projektes bzw. Unternehmung beschränkt, d.h. zeitlich befristet.

Soweit für das Führen internationaler Zusammenarbeit von Partner- und befreundeten Städten das Referat für Internationale Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters zuständig ist, liegt die Branchenpartnerschaft in der Kompetenz der die gegebenen Projekte/Unternehmungen realisierenden Abteilung/Budgeteinheit, wobei diese verpflichtet ist, das Referat für Internationale Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters regelmäßig über die geführte Branchenpartnerschaft zu informieren.


8. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN

Gdynia setzt die Ziele internationaler Zusammenarbeit nicht nur durch bilaterale Beziehungen mit ausländischen Partnern in die Tat um, sondern auch durch die Teilnahme an Vorhaben internationaler Organisationen.

Die Aktivität in internationalen Organisationen bringt mit sich eine breite Vielfalt an Möglichkeiten von Wissen- und Erfahrungsaustausch, einer besseren Integration sowie der Realisierung vieler Unternehmungen mit Schlüsselbedeutung für die Mitgliedsstädte. Die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen kann damit einen allgemeinen (wobei, soweit möglich, soll sich die Stadt in thematischen Kommissionen engagieren) oder profilierten Charakter haben.

Darüber hinaus gibt die Aktivität in internationalen Organisationen der Stadt Gdynia die Möglichkeit, nicht nur die satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation wahrzunehmen, welche im Interesse der Stadt liegen und im Einklang mit der „Entwicklungsstrategie für Gdynia" sind, sondern vor allem auch die Chance einer Präsentation seines Potentials und seiner Entwicklung auf vielen Ebenen den verschiedenen Partnern.

Die formelle Grundlage der Aktivitäten Gdynias in internationalen Organisationen bildet eine Mitgliedserklärung, die durch die Behörden von Gdynia nach Zustimmung des Stadtrates zu unterzeichnen ist.


9. DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT BEZEICHNENDEN UND REALISIERENDEN AKTEURE

Die internationale Zusammenarbeit Gdynias soll vielschichtig geführt werden, wobei die Lokalbehörden, Vertreter des Stadtrates und Mitarbeiter der Selbstverwaltung mitengagiert werden sollen.

Unter den Organen der Gemeinde, die sich in die Aktivitäten der Entwicklung internationaler Zusammenarbeit Gdynias im Rahmen ihrer Kompetenzen engagieren, kann man folgende unterscheiden:

a. Der Stadtrat von Gdynia - Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Unterzeichnung von Verträgen über die Zusammenarbeit von Partner- und von befreundeten Städten sowie zur Aufnahme der Stadt in eine internationale Organisation oder ein internationales Programm. Die Satzungskommission des Stadtrates beurteilt ihrer Kompetenz* nach den Vorschlag der Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partner oder des Beitritts in eine internationale Organisation.
b. Der Oberbürgermeister von Gdynia - Der Oberbürgermeister knüpft und entwickelt die internationalen Beziehungen Gdynias in Kooperation mit den Vertretern des Stadtrates sowie mit der Selbstverwaltung. Darüber hinaus schlägt er dem Stadtrat das Knüpfen neuer ausländischer Kontakte vor und unterzeichnet nach seiner Zustimmung die Verträge und Vereinbarungen die internationale Zusammenarbeit betreffen.

Darüber hinaus wird die internationale Zusammenarbeit durch die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung realisiert:
c. Das Referat für Internationale Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters - Trifft eine Vorauswahl potentieller Partner, analysiert Angebote von Zusammenarbeit und führt eine breite Konsultation mit lokalen Wirtschaftsorganen, Kultur- und Wissenschaftsanstalten, Hochschulen und Schulen sowie mit sozialen Organisationen durch, mit dem Ziel, das Interesse an einer Zusammenarbeit zu bestätigen. Darüber hinaus leitet das Referat für Internationale Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters die laufenden Kontakte und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Es ist auch verpflichtet, ein Register und Dokumentation der im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit realisierten Unternehmungen, die sowohl durch die Lokalbehörden als auch durch Abteilungen der Stadtverwaltung von Gdynia und Budgeteinheiten der Stadt geführt sind, zu führen. Darüber hinaus koordiniert das Referat die Aktivitäten Gdynias in internationalen Organisationen.
d. Die Abteilungen der Stadtverwaltung von Gdynia - Initiieren die Branchenpartnerschaft mit ausländischen Partnern, deren Hauptziel die Realisierung konkreter Unternehmungen oder Projekte ist. Diese Kontakte sind in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Referats für Internationale Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters geführt. Die Abteilungen sind verpflichtet, das Referat regelmäßig über die geführte Zusammenarbeit zu informieren.
Zusätzlich wird die internationale Zusammenarbeit geführt durch:
e. Die städtischen Budgeteinheiten - Initiieren die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern, deren Hauptziel die Realisierung von Unternehmungen oder Projekten in den durch ihre Satzung niedergeschriebenen Bereichen ist. Diese Kontakte werden durch die Einheiten selbstständig und (wenn Bedarf besteht) mit Unterstützung des Referats für Internationale Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters geführt, wobei die Einheiten verpflichtet sind, das Referat regelmäßig über die geführte Zusammenarbeit zu informieren.
Zusätzlich dürfen die folgenden Organisationen in die internationale Zusammenarbeit einbezogen werden:
f. Nichtregierungsorganisationen und andere interessierte Einheiten, die die Empfänger mancher Formen internationaler Zusammenarbeit sind und außerdem selbständig initiieren die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern zwecks Realisierung der
Projekte und Unternehmungen, die im Einklang mit der Satzung der Organisation sind. Diese Kontakte werden durch die Nichtregierungsorganisationen selbständig geführt, wobei es empfohlen ist, dass diese Organisationen das Referat für Internationale
Zusammenarbeit im Büro des Oberbürgermeisters regelmäßig über die geführte Zusammenarbeit informieren.

* Aufgrund des Beschlusses Nr. I/4/2002 des Stadtrates von Gdynia vom 13. November 2002 über die Berufung fester Kommissionen des Stadtrates von Gdynia.




© City Hall of Gdynia, 81-082 Gdynia, Aleja Marsza³ka Pi³sudskiego 52/54
phone (+ 48 58) 66 88 000, fax (+48 58) 62 09 798, e-mail: umgdynia@gdynia.pl

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